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Horst Böhm, langjähriger Betreuungsrichter am Amtsgericht und Landgericht, Präsident des Landesgerichts, ist seit vielen Jahren mit betreuungsrechtlichen Aufgaben befasst, darunter häufig als Referent zur Fortbildung von Betreuern, Vereins- und Behördenbetreuern.
Ulrike Böhm-Rößler ist Rechtsanwältin, spezialisiert auf Fragen zum Medizin- und Sozialrecht.
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